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   BGH, 17.12.2003 - XII ZR 146/00   

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https://dejure.org/2003,7792
BGH, 17.12.2003 - XII ZR 146/00 (https://dejure.org/2003,7792)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2003 - XII ZR 146/00 (https://dejure.org/2003,7792)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - XII ZR 146/00 (https://dejure.org/2003,7792)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Rechtspachtvertrages - Entgeltliche Zurverfügungstellung einer Fläche zum Aufstellen einer Werbeanlage - Anfängliche Unmöglichkeit - Rechtsmangel - Berechnung des entgangenen Gewinns - Ersatz tatsächlich entstandener ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 401/98

    Aufwendungsersatz im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines

    Auszug aus BGH, 17.12.2003 - XII ZR 146/00
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes in BGHZ 143, 41, 49 f. = NJW 2000, 506, 508. Soweit der Bundesgerichtshof dort ausführe, der Gläubiger könne den Ersatz tatsächlich entstandener Aufwendungen zusätzlich verlangen, betreffe dies den vorliegenden Fall schon deshalb nicht, weil hier, anders als in dem dort entschiedenen Fall, keine Rentabilitätsvermutung gelte, sondern der Kläger die Rentabilität seiner Aufwendungen konkret dargelegt habe; für eine derartige Vermutung sei deshalb hier kein Raum.
  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 167/04

    Rechtsfolgen der Kündigung des Werkvertrages im Hinblick auf bis dahin

    Sind solche Aufwendungen indes tatsächlich entstanden, kann der Gläubiger sie zusätzlich - als weitere Schadensposition - neben dem entgangenen Gewinn verlangen; andernfalls stünde er schlechter als er bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung stehen würde (BGHZ 143, 41, 49 f.; BGH, Urt. v. 17.12.2003 - XII ZR 146/00, GuT 2004, 54).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2017 - 9 U 89/15

    Gewerberaummiete: Vermieterpflicht zur Schaffung der Voraussetzungen für eine

    (Vgl. zur Rentabilitätsvermutung BGH NJW 1987, 831, 833, 834; BGH, Urteil vom 17.12.2003 - XII ZR 146/00 -, zitiert nach Juris.) Da es sich bei der Heranziehung der Aufwendungen, welche die Klägerin gehabt hat, nur um ein Hilfsmittel zur Abschätzung des entgangenen Gewinns handelt, kommt es auf die Voraussetzungen eines Anspruchs gemäß § 284 BGB nicht an.
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